Satzung des FC Bayern-Fanclub

§ 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr

  1. Der Verein führt den Namen “Red Bavaria lsmaning”.
  2. Er hat seinen Sitz in 85737 Ismaning.
  3. Das Geschäftsjahr beginnt am 01. Juli und endet am 30 Juni des nächsten Jahres.

§ 2 Ziele und Aufgaben des Vereins

  1. Ziel des Vereins ist es, die Fans des FC Bayern München zu einer kameradschaftlichen Gemeinschaft während und außerhalb von Veranstaltungen zusammenzufügen, sowie die Organisation gemeinsamer Aktivitäten (Feiern, Hallenturniere etc.).
  2. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
  3. Die Mitglieder erhalten in ihrer Eigenschaft als Mitglied keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Sie haben bei Ihrem Ausscheiden keinerlei Anspruch auf das Vereinsvermögen. Keine Person darf durch Ausgaben, die den Zwecken des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

§ 3 Mitgliedschaft

  1. Mitglieder können alle natürlichen und juristischen Personen werden, die die Ziele des Vereins unterstützen.
  2. Die Mitgliedschaft wird erworben durch den Mitgliedsantrag, ebenso durch den Beschluss des Präsidiums oder der Mitgliederversammlung.
  3. Der Austritt eines Mitglieds erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Präsidium zum Geschäftsjahresende.
  4. Ein Mitglied kann durch Beschluss des Präsidiums oder der Mitgliederversammlung ausgeschlossen werden, wenn es den Vereinszielen zuwiderhandelt oder seinen Verpflichtungen gegenüber nicht nachkommt. (Z.B: gewinnbringender Weiterkauf von Eintrittskarten etc.)
  5. Der Mitgliedsbeitrag wird jährlich erhoben.
  6. Die Beiträge werden per Einzugsermächtigung eingezogen, ebenso anfallende Gebühren bei Nichteinlösung.
  7. Sämtliche Kosten für bestellte Eintrittskarten, Busfahrten usw. müssen vom jeweiligen Mitglied bezahlt werden; auch bei kurzfristiger Absage, keine Rücknahme von Karten möglich etc.

§ 4 Die Organe des Vereins sind:

  • Mitgliederversammlung
  • Präsidium

§ 5 Präsidium

  1. Es besteht aus:
    • Präsident
    • Kassier
    • Revisor
    • Vizepräsident
    • Schriftführer
    • max. 3 Beisitzer
  2. Die von der Mitgliederversammlung berufenen Mitglieder des Präsidiums werden von der Mitgliederversammlung für zwei Jahre gewählt. Sie nehmen ihr Amt darüber hinaus bis zu einer Neuwahl wahr.
  3. Die von der Mitgliederversammlung gewählten Mitglieder des Präsidiums vertreten den Verein nach innen und außen. Jeder ist zur Vertretung des Vereins einzeln befugt.
  4. Dem Präsidium obliegt die Geschäftsführung des Vereins. Das Präsidium kann einzelne Aufgabenbereiche dem Vereinsausschuss übertragen.
  5. Die Tätigkeit des Präsidiums, wie aller Funktionäre, ist ehrenamtlich.

§ 6 Mitglieder­­versammlung

  1. Oberstes Organ ist die Mitgliederversammlung. Sie wird in der Regel vom Präsidium geleitet
  2. Die Mitgliederversammlung stellt die Richtlinien für die Arbeit aus und entscheidet Fragen von grundsätzlicher Bedeutung. Zu den Aufgaben der Mitgliederversammlung gehören insbesondere:
    • Wahl und Abwahl des Präsidiums
    • Beschlussfassung des Jahresabschlusses
    • Beschlussfassung über die Entlastung des Präsidiums
    • Beschlüsse allgemein
    • Änderung der Satzung und die Auflösung des Vereins.
  3. Alle Mitgliederversammlungen werden schriftlich unter Angabe der Tagesordnung einberufen. Mindestens einmal im Jahr. Die Einberufung erfolgt per Post, E-Mail oder auf unserer Homepage.
  4. Die Mitgliederversammlung fast ihre Beschlüsse mit einfacher Stimmenmehrheit der Erschienen. Eine Vertretung in der Stimmabgabe ist unzulässig. Dazu ist ein Protokoll zu erstellen.
  5. Bei Stimmengleichheit erfolgt ein zweiter Wahlgang, dann Entscheidung durch das Losverfahren.

§ 7 Vermögen

Alle Beiträge, Einnahmen und Mittel des Vereins werden ausschließlich zur Erreichung des Vereinszwecks verwendet.

§ 8 Vereinsauflösung

  1. Die Auflösung des Vereins bedarf des Beschlusses der Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von drei Viertel der erschienenen Mitglieder.
  2. Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins, oder bei Wegfall seines bisherigen Zwecks oder Ziel, fällt das Vermögen des Vereins dem Spendenfond des “FC Bayern München e.V.” zu.

§ 9 Datenschutz

Der Verein erhebt, verarbeitet und nutzt von seinen Mitgliedern die folgenden personenbezogenen Daten: Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, Kontaktdaten (Telefon und E-Mail-Adresse), sowie vereinsbezogene Daten (Eintritt und Ehrungen) und Bankdaten. Diese Daten werden mit Hilfe von Datenverarbeitungsanlagen (EDV) Gespeichert und ausschließlich vereinsbezogen genutzt. Den Mitgliedern stehen die Rechte nach dem Bundesdatenschutzgesetz zu.

§ 10 Inkrafttreten der Satzung

Die Satzung tritt mit Mehrheitsbeschluss der Mitgliederversammlung in Kraft. Diese Satzung wurde durch die Mitgliederversammlung am 05.06.2019 beschlossen.